Skip to main content

Wer ist wofür verantwortlich

Du bist Verantwortlicher für die Daten deiner Leads. Die Edervest GmbH ist Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO und verarbeitet nur auf deine Weisung. Der vollständige Auftragsverarbeitungsvertrag samt vier Anlagen steht offen im Netz:

AVV lesen

Sub-Prozessoren

Vertragspartner: Edervest GmbH, Lindengasse 62/25, 1070 Wien, FN 536351 b, Handelsgericht Wien. Ansprechpartner für Datenschutz: Mag. Gerald Eder, info@umsatzagent.com.

Kein KI-Training mit deinen Daten

Deine Daten werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet — weder durch uns noch durch die eingesetzten Anbieter. Das ist im AVV (Anlage 4 Ziff. 5) vertraglich zugesichert.

Keine automatisierte Entscheidung

Anna kommuniziert und qualifiziert vor. Über Abschlüsse entscheiden Menschen — Art. 22 DSGVO ist damit nicht berührt.

Drittlandtransfer und die Exit-Klausel

Übermittlungen laufen über EU-Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO, ergänzt um den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vom 10.07.2023 zum EU-U.S. Data Privacy Framework. Für den Fall, dass der EuGH diese Grundlage kippt, steht in Ziff. 14 des AVV eine Exit-Klausel: Wir informieren dich binnen fünf Werktagen, legen binnen 30 Tagen eine rechtliche Bewertung vor und prüfen Alternativen inklusive EU-Hosting. Übergangsfrist sechs Monate, außerordentliches Kündigungsrecht für dich ohne Schadenersatzansprüche.

Technische Maßnahmen

Verschlüsselung bei Übertragung und Speicherung, rollenbasierte Zugriffskontrolle mit Zwei-Faktor-Authentifizierung, regelmäßige Backups.

Was in deiner Verantwortung liegt

Diese vier Punkte kann dir niemand abnehmen:
  • KI-Kennzeichnung nach Art. 50 KI-VO (EU 2024/1689): Deine Gesprächspartner müssen erfahren, dass sie mit einem KI-System sprechen. Die Konfiguration stellen wir bereit, aktiviert lassen musst du sie.
  • Gesprächsaufzeichnung: Hinweis vor Beginn ist zwingend. Heimliches Mitschneiden ist nach § 120 Abs. 2 StGB strafbar. Ohne abweichende Weisung Löschung nach 90 Tagen.
  • Ausgehende Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung sind nach § 174 TKG 2021 unzulässig. Der Nachweis der Einwilligung liegt bei dir.
  • Double-Opt-in, Datenschutzhinweise und die Rechtmäßigkeit deiner Kontaktdaten liegen ebenfalls bei dir.